Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Ver|weis, der; -es, -e [1: spätmhd. verwīʒ, rückgeb. aus ↑"verweisen" (1); 2: rückgeb. aus ↑"verweisen" (2)]: 1. Rüge, ↑"Tadel" (1): ein strenger, scharfer V.; jmdm. einen V. erteilen; einen V. erhalten, bekommen; ihre Äußerung hat ihr einen V. eingetragen; Sicher ist, dass dem Manne Krüger seine heftige Gebärde zwar einen milden V. vonseiten des Vorsitzenden eintrug, ... (Feuchtwanger, Erfolg 44). 2. (in einem Buch, Text o. Ä.) Hinweis auf eine andere Textstelle o. Ä., die im vorliegenden Zusammenhang nachzulesen, zu vergleichen empfohlen wird: zahlreiche -e anbringen.
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