Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Verwahrung
Ver|wah|rung, die; -: 1. das Verwahren (1): etw. in V. nehmen, haben; Verließ ich Castellamare, gab ich den Mantel immer Berard in V. (Stern, Mann 94). 2. (Rechtsspr.) zwangsweise Unterbringung einer Person an einem bestimmten Ort, wo sie unter Kontrolle ist: Bin nach 12 Jahren wieder in V. (Oxmox 9, 1984, 101); schließlich wurde, eines Bagatellfalles wegen, vom Gericht die V. ausgesprochen (Ziegler, Konsequenz 37). 3. das Sichverwahren (2); Einspruch, Protest: Alle Schweigeminuten und Anstecknadeln, alle heiligen -en und Sondersitzungen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass ... (Augstein, Spiegelungen 101); Die Turnerschaft hat gegen die Verletzung des deutschen Geistes bereits V. eingelegt (Musil, Mann 550).
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