Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Vertretung
Ver|tre|tung, die; -, -en: 1. das Vertreten (1): die V. eines erkrankten Kollegen übernehmen; Vavra ... stellte Sophie vor und erklärte, dass sie in V. ihrer erkrankten Schwester (als ihre Vertreterin) an dem Empfang teilnähme (Bieler, Mädchenkrieg 236); abgekürzt in Geschäftsbriefen o. Ä.: i. V., I. V. Hans Mayer; jmdn. mit der V. eines anderen beauftragen, betrauen. 2. Person, die jmdn. vorübergehend vertritt (1 a): wir suchen für vier Wochen eine V.; der Arzt hat zurzeit eine V.; sie ist die V. für, von Frau Mayer. 3. Institution, Person od. Gruppe von Personen, Delegation, deren Aufgabe es ist, jmdn, etw. zu ↑"vertreten" (1 c): die gewählte V. des Volkes, der Arbeitnehmer; Das Europäische Parlament als V. der europäischen Bürgerinnen und Bürger muss volles Mitentscheidungsrecht haben (FAZ 18. 9. 98, 6); eine diplomatische, konsularische, ständige, offizielle V. eröffnen; Aus der Ständigen V. Frankreichs bei den Vereinten Nationen hieß es, man müsse die Vorschläge erst sorgfältig prüfen (FAZ 1. 4. 99, 1). 4. (Sport) delegierte Mannschaft, Riege o. Ä.: die deutsche V. siegte 1 : 0; Erfolgreichster Landesverband war Spanien, das alle fünf -en in die nächste Runde brachte (NNN 3. 10. 86, 4). 5. a) Vermittlung des Verkaufs für ein Unternehmen; Handelsvertretung: sie hat die V. für Schuhe der Firma X; b) Niederlassung eines Unternehmens, Repräsentanz: Mehrere deutsche Unternehmen hätten seither -en in Israel eröffnet (FAZ 28. 6. 95, 16).
Ver|tre|tung, die; -, -en: 1. das Vertreten (1): die V. eines erkrankten Kollegen übernehmen; Vavra ... stellte Sophie vor und erklärte, dass sie in V. ihrer erkrankten Schwester (als ihre Vertreterin) an dem Empfang teilnähme (Bieler, Mädchenkrieg 236); abgekürzt in Geschäftsbriefen o. Ä.: i. V., I. V. Hans Mayer; jmdn. mit der V. eines anderen beauftragen, betrauen. 2. Person, die jmdn. vorübergehend vertritt (1 a): wir suchen für vier Wochen eine V.; der Arzt hat zurzeit eine V.; sie ist die V. für, von Frau Mayer. 3. Institution, Person od. Gruppe von Personen, Delegation, deren Aufgabe es ist, jmdn, etw. zu ↑"vertreten" (1 c): die gewählte V. des Volkes, der Arbeitnehmer; Das Europäische Parlament als V. der europäischen Bürgerinnen und Bürger muss volles Mitentscheidungsrecht haben (FAZ 18. 9. 98, 6); eine diplomatische, konsularische, ständige, offizielle V. eröffnen; Aus der Ständigen V. Frankreichs bei den Vereinten Nationen hieß es, man müsse die Vorschläge erst sorgfältig prüfen (FAZ 1. 4. 99, 1). 4. (Sport) delegierte Mannschaft, Riege o. Ä.: die deutsche V. siegte 1 : 0; Erfolgreichster Landesverband war Spanien, das alle fünf -en in die nächste Runde brachte (NNN 3. 10. 86, 4). 5. a) Vermittlung des Verkaufs für ein Unternehmen; Handelsvertretung: sie hat die V. für Schuhe der Firma X; b) Niederlassung eines Unternehmens, Repräsentanz: Mehrere deutsche Unternehmen hätten seither -en in Israel eröffnet (FAZ 28. 6. 95, 16).