Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Vertrag
Ver|trag, der; -[e]s, Verträge [spätmhd. (md.) vertraht, rückgeb. aus mhd. vertragen = übereinkommen]: a) [schriftliche] rechtsgültige Abmachung zwischen zwei od. mehreren Partnern; Kontrakt: ein langfristiger, befristeter, fester, mehrjähriger V.; ein leoninischer V. (Rechtsspr.; Vertrag, bei dem einer der Partner allen Nutzen allein hat; leoninisch = zum Löwen gehörend; nach einer Fabel Äsops); ein V. auf drei Jahre, über Arbeitsbedingungen, zwischen mehreren Partnern; die Verträge treten, sind in Kraft; sein V. war perfekt, er wird binnen kurzem als Chefingenieur dorthin übersiedeln (Feuchtwanger, Erfolg 765); Am Ende dieser Saison läuft sein V. aus (Kicker 82, 1981, 28); einen V. mit jmdm. [ab]schließen, machen; einen V. brechen, lösen, erfüllen, verlängern; laut V.; an einen V. gebunden sein; auf einem V. bestehen; jmdn. aus seinem V. entlassen; einen Künstler unter V. nehmen (Jargon; mit ihm einen Arbeits-, Produktionsvertrag o. Ä. schließen); einen Schauspieler unter V. haben (Jargon; ihn vertraglich an sich gebunden haben); die Sängerin steht, ist bei einer Plattenfirma unter V. (Jargon; hat einen Vertrag mit einer Plattenfirma); von einem V. zurücktreten; b) Schriftstück, in dem ein ↑"Vertrag" (a) niedergelegt ist: einen V. unterzeichnen, unterschreiben, ratifizieren; Lu, setz doch bitte schon den V. auf (Sebastian, Krankenhaus 62).
Ver|trag, der; -[e]s, Verträge [spätmhd. (md.) vertraht, rückgeb. aus mhd. vertragen = übereinkommen]: a) [schriftliche] rechtsgültige Abmachung zwischen zwei od. mehreren Partnern; Kontrakt: ein langfristiger, befristeter, fester, mehrjähriger V.; ein leoninischer V. (Rechtsspr.; Vertrag, bei dem einer der Partner allen Nutzen allein hat; leoninisch = zum Löwen gehörend; nach einer Fabel Äsops); ein V. auf drei Jahre, über Arbeitsbedingungen, zwischen mehreren Partnern; die Verträge treten, sind in Kraft; sein V. war perfekt, er wird binnen kurzem als Chefingenieur dorthin übersiedeln (Feuchtwanger, Erfolg 765); Am Ende dieser Saison läuft sein V. aus (Kicker 82, 1981, 28); einen V. mit jmdm. [ab]schließen, machen; einen V. brechen, lösen, erfüllen, verlängern; laut V.; an einen V. gebunden sein; auf einem V. bestehen; jmdn. aus seinem V. entlassen; einen Künstler unter V. nehmen (Jargon; mit ihm einen Arbeits-, Produktionsvertrag o. Ä. schließen); einen Schauspieler unter V. haben (Jargon; ihn vertraglich an sich gebunden haben); die Sängerin steht, ist bei einer Plattenfirma unter V. (Jargon; hat einen Vertrag mit einer Plattenfirma); von einem V. zurücktreten; b) Schriftstück, in dem ein ↑"Vertrag" (a) niedergelegt ist: einen V. unterzeichnen, unterschreiben, ratifizieren; Lu, setz doch bitte schon den V. auf (Sebastian, Krankenhaus 62).