Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Verstrickungsbruch
Ver|strị|ckungs|bruch, der (Rechtsspr.): vorsätzliches Wegschaffen od. Zerstören einer gepfändeten Sache; Pfandbruch: Er hatte sein Auto mit einem Zweitschlüssel geöffnet, so die Polizei, die den nicht alkoholisierten Mann wegen „Verstrickungsbruchs“ anzeigte (Rheinpfalz 7. 12. 93, 15).
Ver|strị|ckungs|bruch, der (Rechtsspr.): vorsätzliches Wegschaffen od. Zerstören einer gepfändeten Sache; Pfandbruch: Er hatte sein Auto mit einem Zweitschlüssel geöffnet, so die Polizei, die den nicht alkoholisierten Mann wegen „Verstrickungsbruchs“ anzeigte (Rheinpfalz 7. 12. 93, 15).