Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Verletzung
Ver|lẹt|zung, die; -, -en: 1. verletzte Stelle am, im Körper: schwere, erhebliche -en erleiden, davontragen; er hat eine V. am Kopf; Er hatte sich in der ersten Nacht eine kleine V. zugezogen, die ihn schmerzte (Musil, Mann 1548); sie wurde mit inneren -en ins Krankenhaus gebracht; er ist den schweren -en erlegen; Auch das Attentat ... hatte er ohne Nervosität und ohne weitere üble Folgen überstanden, abgesehen von der kleinen V., die ihn zum Hinken zwang (Feuchtwanger, Erfolg 654). 2. das Verletzen (2): ... wenn ich durch eine V. meines Stolzes oder die willentliche Zufügung eines Unrechts Aufwallungen eines Zorns verspüre (Stern, Mann 231). 3. a) das Verletzen (3 a): eine V. des Abkommens, des Briefgeheimnisses; es könne keinen Zweifel geben, dass Indiens Vorgehen gegen Goa eine direkte V. der Charta der Vereinten Nationen ... sei (FAZ 30. 12. 61, 4); dass ... der Zeuge Ratzenberger sich einer vorsätzlichen oder fahrlässigen V. der Eidespflicht schuldig gemacht habe (Feuchtwanger, Erfolg 270); b) das Verletzen (3 b): die V. des bosnischen Luftraums.
Ver|lẹt|zung, die; -, -en: 1. verletzte Stelle am, im Körper: schwere, erhebliche -en erleiden, davontragen; er hat eine V. am Kopf; Er hatte sich in der ersten Nacht eine kleine V. zugezogen, die ihn schmerzte (Musil, Mann 1548); sie wurde mit inneren -en ins Krankenhaus gebracht; er ist den schweren -en erlegen; Auch das Attentat ... hatte er ohne Nervosität und ohne weitere üble Folgen überstanden, abgesehen von der kleinen V., die ihn zum Hinken zwang (Feuchtwanger, Erfolg 654). 2. das Verletzen (2): ... wenn ich durch eine V. meines Stolzes oder die willentliche Zufügung eines Unrechts Aufwallungen eines Zorns verspüre (Stern, Mann 231). 3. a) das Verletzen (3 a): eine V. des Abkommens, des Briefgeheimnisses; es könne keinen Zweifel geben, dass Indiens Vorgehen gegen Goa eine direkte V. der Charta der Vereinten Nationen ... sei (FAZ 30. 12. 61, 4); dass ... der Zeuge Ratzenberger sich einer vorsätzlichen oder fahrlässigen V. der Eidespflicht schuldig gemacht habe (Feuchtwanger, Erfolg 270); b) das Verletzen (3 b): die V. des bosnischen Luftraums.