Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Verlaub
Ver|laub: in der Verbindung mit V. (geh.; wenn Sie gestatten; wenn es erlaubt ist; zu veraltet verlauben = erlauben; vgl. mniederd. mit vorlōve = mit Erlaubnis, zu: verlöven = erlauben, genehmigen, Nebenf. von ↑"erlauben"): das ist mir, mit V. [gesagt, zu sagen], zu langweilig; Ein Langweiler ist dieser Porträtist nie. Aber vielleicht, mit V., ein Schaumschläger? (Reich-Ranicki, Th. Mann 135); Denn mit V. gesagt, er scheint mir betrunken (Frisch, Cruz 29); Schließlich knöpfte ich mit V. meine Weste auf (Th. Mann, Krull 185).
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