Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
$
&
-
1
5
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
[V]
W
X
Y
Z
`
£
¥
Œ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Π
Ρ
Σ
Τ
Ϋ
Χ
Ω
Verlaub
Ver|laub: in der Verbindung mit V. (geh.; wenn Sie gestatten; wenn es erlaubt ist; zu veraltet verlauben = erlauben; vgl. mniederd. mit vorlōve = mit Erlaubnis, zu: verlöven = erlauben, genehmigen, Nebenf. von ↑"erlauben"): das ist mir, mit V. [gesagt, zu sagen], zu langweilig; Ein Langweiler ist dieser Porträtist nie. Aber vielleicht, mit V., ein Schaumschläger? (Reich-Ranicki, Th. Mann 135); Denn mit V. gesagt, er scheint mir betrunken (Frisch, Cruz 29); Schließlich knöpfte ich mit V. meine Weste auf (Th. Mann, Krull 185).
Ver|laub: in der Verbindung mit V. (geh.; wenn Sie gestatten; wenn es erlaubt ist; zu veraltet verlauben = erlauben; vgl. mniederd. mit vorlōve = mit Erlaubnis, zu: verlöven = erlauben, genehmigen, Nebenf. von ↑"erlauben"): das ist mir, mit V. [gesagt, zu sagen], zu langweilig; Ein Langweiler ist dieser Porträtist nie. Aber vielleicht, mit V., ein Schaumschläger? (Reich-Ranicki, Th. Mann 135); Denn mit V. gesagt, er scheint mir betrunken (Frisch, Cruz 29); Schließlich knöpfte ich mit V. meine Weste auf (Th. Mann, Krull 185).