Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Verkehr
Ver|kehr, der; -s, selten: -es, (Fachspr.:) -e [urspr. = Handel(sverkehr), Umsatz, Vertrieb von Waren]: 1. Beförderung, Bewegung von Fahrzeugen, Personen, Gütern, Nachrichten auf dafür vorgesehenen Wegen: grenzüberschreitender V.; der V. auf den Straßen, auf der Autobahn, auf den Flüssen und Kanälen; fließender V. (Bewegung der Fahrzeuge im Straßenverkehr); ruhender V. (das Halten u. Parken der Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen u. Plätzen); es herrscht starker, lebhafter, reger, dichter V.; der V. hat zugenommen, stockt, bricht zusammen, ruht fast gänzlich, kommt zum Erliegen; der V. flutet durch die Straßen, staut sich an der Kreuzung; Durch die rund 200 Personen wurde der V. zum Teil blockiert (MM 20. 3. 74, 11 ); den V. drosseln, lenken, regeln, umleiten, behindern; mögliche Störungen ... des zivilen -s nach Berlin (Dönhoff, Ära 103); eine Brücke dem [öffentlichen] V. (der Öffentlichkeit zur Nutzung) übergeben; eine Straße für den V. sperren, freigeben; Sein Moped war gar nicht zum V. zugelassen (Zenker, Froschfest 143); *etw. aus dem V. ziehen (etw. nicht mehr für den Gebrauch zulassen): das Fahrzeug wurde aus dem V. gezogen; jmdn. aus dem V. ziehen (ugs. scherzh.; jmdn. nicht mehr in einer bestimmten Eigenschaft tätig sein lassen [weil er der Sache schadet]): ... auch wenn es ihr (= Staatssicherheit) offensichtlich noch lieber wäre, mich gänzlich aus dem V. zu ziehen (Spiegel 47, 1977, 194); Unionspolitiker wollen das jetzt ändern, um potenzielle Gewalttäter auch ohne konkreten Verdacht aus dem V. ziehen zu können (Woche 3. 7. 98, 8); etw. in [den] V. bringen (etw. in den Handel, in Umlauf bringen): ... wird Papiergeld ... durch Gewährung eines Kredits an Wirtschaftsunternehmungen in V. gebracht (Fraenkel, Staat 364); ∙ ... und auf den Straßen war ein lebhaftes V. (Novalis, Heinrich 144). 2. a) Kontakt, Umgang mit jmdm. im Hinblick auf Gedankenaustausch, wechselseitige Mitteilung, als gesellschaftliche Beziehung: gesellschaftlicher, [außer]dienstlicher, brieflicher, schriftlicher, mündlicher V.; der diplomatische V. beider Staaten; der V. mit den Behörden; Hatte er Tagdienst, so beschränkte sich sein geistiger V. mit der Verstorbenen auf eine Menge lieber Erinnerungen (Hauptmann, Thiel 8); V. mit jmdm. haben, unterhalten; Wir wissen jedoch, dass er während seiner Wiener Zeit persönlichen V. mit Beethoven pflegte (Hildesheimer, Legenden 26); den V. mit jmdm. einschränken, abbrechen, wieder aufnehmen; Aber nach und nach waren die Genossen zu einer neuen Praxis des -s untereinander gekommen (Kühn, Zeit 100); Ansonsten war die Liturgie lateinisch, die Klostersprache deutsch und der V. (die Verkehrssprache) mit den Dörfern slowakisch (Bieler, Mädchenkrieg 377); der V. des Angeklagten mit seiner Anwältin; er ist kein V. für dich (mit ihm solltest du nicht verkehren 2 a); b) (verhüll.) Geschlechtsverkehr: vorehelicher, außerehelicher V.; V. [mit jmdm.] haben; Prostituierte ..., die seinem Wunsch nach ungeschütztem (ohne Präservativ ausgeübtem) V. keinen Widerstand entgegensetzt (Spiegel 35, 1988, 189); Metzgermeister, der seine weiblichen Lehrlinge zum V. in der Wurstküche gezwungen hatte (Spiegel 47, 1990, 111).
Ver|kehr, der; -s, selten: -es, (Fachspr.:) -e [urspr. = Handel(sverkehr), Umsatz, Vertrieb von Waren]: 1. Beförderung, Bewegung von Fahrzeugen, Personen, Gütern, Nachrichten auf dafür vorgesehenen Wegen: grenzüberschreitender V.; der V. auf den Straßen, auf der Autobahn, auf den Flüssen und Kanälen; fließender V. (Bewegung der Fahrzeuge im Straßenverkehr); ruhender V. (das Halten u. Parken der Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen u. Plätzen); es herrscht starker, lebhafter, reger, dichter V.; der V. hat zugenommen, stockt, bricht zusammen, ruht fast gänzlich, kommt zum Erliegen; der V. flutet durch die Straßen, staut sich an der Kreuzung; Durch die rund 200 Personen wurde der V. zum Teil blockiert (MM 20. 3. 74, 11 ); den V. drosseln, lenken, regeln, umleiten, behindern; mögliche Störungen ... des zivilen -s nach Berlin (Dönhoff, Ära 103); eine Brücke dem [öffentlichen] V. (der Öffentlichkeit zur Nutzung) übergeben; eine Straße für den V. sperren, freigeben; Sein Moped war gar nicht zum V. zugelassen (Zenker, Froschfest 143); *etw. aus dem V. ziehen (etw. nicht mehr für den Gebrauch zulassen): das Fahrzeug wurde aus dem V. gezogen; jmdn. aus dem V. ziehen (ugs. scherzh.; jmdn. nicht mehr in einer bestimmten Eigenschaft tätig sein lassen [weil er der Sache schadet]): ... auch wenn es ihr (= Staatssicherheit) offensichtlich noch lieber wäre, mich gänzlich aus dem V. zu ziehen (Spiegel 47, 1977, 194); Unionspolitiker wollen das jetzt ändern, um potenzielle Gewalttäter auch ohne konkreten Verdacht aus dem V. ziehen zu können (Woche 3. 7. 98, 8); etw. in [den] V. bringen (etw. in den Handel, in Umlauf bringen): ... wird Papiergeld ... durch Gewährung eines Kredits an Wirtschaftsunternehmungen in V. gebracht (Fraenkel, Staat 364); ∙