Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Verfügung
Ver|fü|gung, die; -, -en: 1. [behördliche od. gerichtliche] Anordnung: eine amtliche, einstweilige V.; Die letztwillige V. (das Testament) des Fräulein Minna von Holk war bei uns hinterlegt (Geissler, Wunschhütlein 18); eine V. erlassen, aufheben; Dabei hatte sich schon herausgestellt, dass der Vater keinerlei -en getroffen, also ein mögliches rasches Ende nie ins Auge gefasst hatte (Kaschnitz, Wohin 186); laut V. 2. das Verfügenkönnen, -dürfen, ↑"Disposition" (1 a): jmdm. die [volle, freie] V. über etw. geben, überlassen; Man gebe einem Hafenarbeiter, ... einem Turnlehrer oder einem Briefträger die volle V. über seine Zeit und seine Person (Friedell, Aufklärung 211); ... und der Einzelne bekam nicht einmal ein Taschengeld zur freien V. (Mehnert, Sowjetmensch 80); etw. zu seiner, zur V. haben (über etw. verfügen können); Meist schrieb er die Worte hin, die er gerade zur V. hatte (Reich-Ranicki, Th. Mann 214); [jmdm.] etw. zur V. stellen ([jmdm.] etw. zur beliebigen Benutzung bereitstellen); ... dass eine Autofirma dem Film-Helden einen Wagen kostenlos zur V. stellte, um ein wenig vom Star-Glanz zu erheischen, ist längst zu einem profitablen Geschäftszweig geworden (Woche 28. 2. 97, 20); erhebliche Mittel für die Forschung zur V. stellen; seine Erfahrung, sein Können, Wissen zur V. stellen; sein Amt zur V. stellen (seinen Rücktritt anbieten); etw. steht jmdm. zur V. (jmd. kann über etw. frei verfügen); ... stehen für Bonner Bauten noch 30 Millionen zur V. (Dönhoff, Ära 71); ... ob ich ihm für einige Fragen gnädigst zur V. stünde (Stern, Mann 74); Ich werde als Außenminister nicht mehr zur V. stehen (Spiegel 41, 1984, 49); sich zu jmds., zur V. halten (sich bereithalten, um [jmdm.] helfen zu können).
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