Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Verfassung
Ver|fạs|sung, die; -, -en [mhd. vervaʒʒunge = schriftliche Darstellung, Vertrag]: 1. a) Gesamtheit der Grundsätze, die die Form eines Staates u. die Rechte u. Pflichten seiner Bürger festlegen; ↑"Konstitution" (3): eine demokratische, parlamentarische V.; die amerikanische V.; die Weimarer V., die V. von Weimar (die Verfassung der Weimarer Republik); die V. tritt in, außer Kraft; die V. beraten, ändern, außer Kraft setzen; ... war die Ausarbeitung einer freieren ... V. angekündigt worden (Leonhard, Revolution 13); Die Prinzipien der französischen Menschenrechtserklärung ... kehrten in den übrigen europäischen -en ... wieder (Fraenkel, Staat 125); auf die V. schwören, vereidigt werden; b) festgelegte Grundordnung einer Gemeinschaft: die V. der anglikanischen Kirche. 2. körperlicher, geistig-seelischer Zustand, in dem sich jmd. [augenblicklich] befindet: seine körperliche, geistige, gesundheitliche V. lässt das nicht zu; ... mit einer Gleichgültigkeit, die ... seine stark ramponierte seelische V. kennzeichnete (Kirst, 08/15, 856); ich war, befand mich in guter, bester, schlechter V.; er war nicht in der Verfassung (sein Zustand ließ es nicht zu), Besuch zu empfangen; Anna ist jetzt nicht in der richtigen V., mit einer unangenehmen Überraschung fertig zu werden (Fallada, Jeder 82); Ü ... die Räume ..., und zwar in der V., in der sie sich bei unserem Abschied befanden (Dönhoff, Ostpreußen 203); Das Wollkleid war auch an den Knien in ehrbarer V. (Kronauer, Bogenschütze 363).
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