Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Verfahren
Ver|fah|ren, das; -s, -: 1. Art u. Weise der Durch-, Ausführung von etw.; ↑"Methode" (2): ein neues, modernes, vereinfachtes V. [zur Feststellung von ...]; Weil das V. denkbar kompliziert ist, zahlen manche Städte und Vereine unnötige Gebühren (FR 29. 7. 99, 29); ein V. anwenden, entwickeln, erproben. 2. (Rechtsspr.) Folge von Rechtshandlungen, die der Erledigung einer Rechtssache dienen: ein gerichtliches V.; V. um den Tod des Demonstranten (MM 22. 5. 87, 14); das V. wurde ausgesetzt; gegen ihn ist ein V. anhängig, läuft ein V.; ein V. einstellen, niederschlagen, abtrennen; ein V. gegen jmdn. einleiten, eröffnen; in ein schwebendes V. eingreifen.
Ver|fah|ren, das; -s, -: 1. Art u. Weise der Durch-, Ausführung von etw.; ↑"Methode" (2): ein neues, modernes, vereinfachtes V. [zur Feststellung von ...]; Weil das V. denkbar kompliziert ist, zahlen manche Städte und Vereine unnötige Gebühren (FR 29. 7. 99, 29); ein V. anwenden, entwickeln, erproben. 2. (Rechtsspr.) Folge von Rechtshandlungen, die der Erledigung einer Rechtssache dienen: ein gerichtliches V.; V. um den Tod des Demonstranten (MM 22. 5. 87, 14); das V. wurde ausgesetzt; gegen ihn ist ein V. anhängig, läuft ein V.; ein V. einstellen, niederschlagen, abtrennen; ein V. gegen jmdn. einleiten, eröffnen; in ein schwebendes V. eingreifen.