Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Verdikt
Ver|dịkt, das; -[e]s, -e [engl. verdict < mlat. ver(e)dictum = Zeugnis, zu lat. vere dictum, eigtl. = wahrhaft gesprochen]: 1. (Rechtsspr. veraltet) Urteil, Urteilsspruch der Geschworenen. 2. (bildungsspr.) Verdammungsurteil: ein V. aussprechen; Die Auskunft ... „Das tut man nicht“ war ein absolutes V., damit war jede Argumentation am Ende (Dönhoff, Ostpreußen 57).
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