Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
$
&
-
1
5
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
[V]
W
X
Y
Z
`
£
¥
Œ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Π
Ρ
Σ
Τ
Ϋ
Χ
Ω
Verbot
Ver|bot, das; -[e]s, -e [mhd. verbot, zu ↑"verbieten"]: 1. Befehl, Anordnung, etw. Bestimmtes zu unterlassen: ein strenges, polizeiliches, behördliches, ärztliches V.; ein V. aufheben, befolgen, einhalten, beachten, übertreten, ignorieren, erlassen, bekannt machen; man hatte sich an Gebote und -e gewöhnt (Fels, Sünden 9); sich an ein V. halten; er hat gegen mein ausdrückliches V. geraucht; sie verstießen gegen das V., den Rasen zu betreten. 2. Anordnung, nach der etw. nicht existieren darf: ein V. verfassungsfeindlicher Parteien, Publikationen; das gesetzliche V. der Kinderarbeit; das weltweite V. von Atomwaffen; Im Falle eines totalen -es von bleihaltigem Benzin (Salzburger Nachrichten 30. 3. 84, 4).
Ver|bot, das; -[e]s, -e [mhd. verbot, zu ↑"verbieten"]: 1. Befehl, Anordnung, etw. Bestimmtes zu unterlassen: ein strenges, polizeiliches, behördliches, ärztliches V.; ein V. aufheben, befolgen, einhalten, beachten, übertreten, ignorieren, erlassen, bekannt machen; man hatte sich an Gebote und -e gewöhnt (Fels, Sünden 9); sich an ein V. halten; er hat gegen mein ausdrückliches V. geraucht; sie verstießen gegen das V., den Rasen zu betreten. 2. Anordnung, nach der etw. nicht existieren darf: ein V. verfassungsfeindlicher Parteien, Publikationen; das gesetzliche V. der Kinderarbeit; das weltweite V. von Atomwaffen; Im Falle eines totalen -es von bleihaltigem Benzin (Salzburger Nachrichten 30. 3. 84, 4).