Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Verantwortung
Ver|ạnt|wor|tung, die; -, -en: 1. a) [mit einer bestimmten Aufgabe, einer bestimmten Stellung verbundene] Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass (innerhalb eines bestimmten Rahmens) alles einen möglichst guten Verlauf nimmt, das jeweils Notwendige u. Richtige getan wird u. möglichst kein Schaden entsteht: eine schwere, große V.; Damit lastet eine neue, ungeheure V. auf den Staatsführungen (Gruhl, Planet 340); die Eltern haben, tragen die V. für ihre Kinder; für jmdn., etw. die V. übernehmen; diese V. kann dir niemand abnehmen; aus dieser V. kann dich niemand entlassen; sich seiner V. [für etw.] bewusst sein; ich tue es auf deine V. (du trägst dabei die Verantwortung); in der V. stehen (Verantwortung tragen); Heimat ist der Ort, wo man in V. genommen wird (verpflichtet ist, Verantwortung zu tragen; R. v. Weizsäcker, Deutschland 68); etw. in eigener V. (selbstständig, auf eigenes Risiko) durchführen; jede Veröffentlichung ..., die ich mit meiner V. eines Geschäftsführers der Redaktion nicht vereinbaren kann (Spiegel 20, 1983, 116); b) Verpflichtung, für etw. Geschehenes einzustehen [u. sich zu verantworten]: er trägt die volle, die alleinige V. für den Unfall, für die Folgen; sie lehnte jede V. für den Schaden ab; eine rechtsextremistische Gruppe hat die V. für den Anschlag übernommen (hat sich zu ihm bekannt); jmdn. [für etw.] zur V. ziehen (jmdn. als Schuldige[n] [für etw.] zur Rechenschaft ziehen). 2. Verantwortungsbewusstsein, -gefühl: ein Mensch ohne jede V. 3. (veraltet, noch landsch.) Rechtfertigung: Denn die V. des Händlers, er habe ... nie Barren geschmuggelt, sondern unter der Hand im Lande gekauft, ... sah sein Angestellter Lehnort anders (Basta 6, 1984, 41).
Ver|ạnt|wor|tung, die; -, -en: 1. a) [mit einer bestimmten Aufgabe, einer bestimmten Stellung verbundene] Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass (innerhalb eines bestimmten Rahmens) alles einen möglichst guten Verlauf nimmt, das jeweils Notwendige u. Richtige getan wird u. möglichst kein Schaden entsteht: eine schwere, große V.; Damit lastet eine neue, ungeheure V. auf den Staatsführungen (Gruhl, Planet 340); die Eltern haben, tragen die V. für ihre Kinder; für jmdn., etw. die V. übernehmen; diese V. kann dir niemand abnehmen; aus dieser V. kann dich niemand entlassen; sich seiner V. [für etw.] bewusst sein; ich tue es auf deine V. (du trägst dabei die Verantwortung); in der V. stehen (Verantwortung tragen); Heimat ist der Ort, wo man in V. genommen wird (verpflichtet ist, Verantwortung zu tragen; R. v. Weizsäcker, Deutschland 68); etw. in eigener V. (selbstständig, auf eigenes Risiko) durchführen; jede Veröffentlichung ..., die ich mit meiner V. eines Geschäftsführers der Redaktion nicht vereinbaren kann (Spiegel 20, 1983, 116); b)