Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Vadium
Va|di|um, das; -s, ...ien [mlat. vadium, aus dem Germ.]: (im alten deutschen Recht) Gegenstand (z. B. ein Stab), der beim Abschluss eines Schuldvertrages als Symbol dem Gläubiger übergeben u. gegen Zahlung der Schuld zurückgegeben wird.
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