Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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überweisen
über|wei|sen [mniederd. overwīsen = (Geld) überweisen]: 1. (einen Geldbetrag) zulasten eines Kontos einem bestimmten anderen Konto gutschreiben lassen: die Miete [per Dauerauftrag] ü.; das Stipendium bekommt er auf sein Girokonto überwiesen; Bitte überweisen Sie Geldspenden auf das Postscheckkonto »Hilfe für die bedrohte Tierwelt« (Grzimek, Serengeti 344); die Bank hat das Geld überwiesen (hat den Überweisungsauftrag bearbeitet). 2. einen Patienten zur weiteren Behandlung mit einem Überweisungsschein zu einem anderen Arzt schicken: sie wurde [vom Hausarzt] zu einem/an einen Facharzt überwiesen. 3. zur Erledigung, Bearbeitung o. Ä. zuweisen: eine Akte einer anderen/an eine andere Behörde ü.; ... lässt er die Liste zusammenstreichen, bis nur vier Dutzend Namen übrig bleiben, und überweist Fouché das peinliche Geschäft, diese Todes- und Verbannungsurteile zu unterfertigen (St. Zweig, Fouché 212). 4. a) (österr. selten, sonst veraltet) 1↑"überführen" (1) : Wer in dieser Schreckenswoche des Trinkens überwiesen wurde, wurde ... auf einen Esel gesetzt und mit Schlägen umhergetrieben (Jacob, Kaffee 32); ∙ ... dass es mir nicht schwer werden kann, euch jeder Lüge, die ihr waget, zu ü. (Hauff, Jud Süß 404); ∙ b) belehren; überzeugen: ... dass ihr euch niemals mit ihnen gezankt noch euch Mühe gegeben habt, sie eines Bessern zu ü. (Goethe, Brief des Pastors).
über|wei|sen