Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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über|schrei|ben : 1. mit einer Überschrift versehen: Seine erste Komposition überschreibt er: Trauermarsch beim Tode des Geistes der Welt (Chotjewitz, Friede 47); Das erste Kapitel ist mit »Bordeaux« überschrieben (FAZ 3. 9. 98, S. 45). 2. jmdm. schriftlich, notariell als Eigentum übertragen: er hat das Haus auf den Namen seiner Frau/auf seine Frau überschrieben; ... ließ er ihm den Hof beim Advokaten ü., für den Fall, dass auch er gehen musste, wohin man nichts mitnehmen konnte (Kühn, Zeit 158). 3. (Kaufmannsspr. veraltend) durch Wechsel o. Ä. anweisen: die Forderung ist noch nicht überschrieben.
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