Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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übernehmen
über|neh|men : 1. (ugs.) sich über die Schulter[n] hängen: sie hat die Tasche übergenommen; Ravic nahm seinen Bademantel über (Remarque, Triomphe 443). 2. (Seemannsspr.) a) (Wasser) infolge hohen Seegangs an Deck bekommen: das Schiff nahm haushohe Seen über; b) (seltener) an Bord nehmen, übernehmen: (2 b) Wir nahmen eine Spendenfracht über (Lenz, Spielverderber 170).————————
über|neh|men: 1. a) etw., was jmdm. übergeben wird, entgegennehmen: das Staffelholz ü.; eine Warensendung ü.; b) als Nachfolger in Besitz, Verwaltung nehmen, weiterführen: er hat die Praxis, das Geschäft [seines Vaters] übernommen; er übernahm den Hof in eigene Bewirtschaftung; die Küche haben wir vom Vormieter übernommen; Das Mädchen, das er geheiratet hat, hat ein kleines Anwesen von ihren Eltern übernommen (Wimschneider, Herbstmilch 142); Als Mechelke Pleite machte und Gellert die Konkursmasse übernahm (Bieler, Bonifaz 152); der Konzern hatte mehrfach versucht, seinen Konkurrenten feindlich zu ü. (ihn gegen dessen Willen, durch Kauf der Aktienmehrheit o. Ä., in seinen Besitz zu bringen); c) etw., was jmdm. angetragen, übertragen wird, annehmen u. sich bereit erklären, die damit verbundenen Aufgaben zu erfüllen: eine Aufgabe [freiwillig, nur ungern, notgedrungen] ü.; der Kopilot übernahm das Steuer; ein Amt, einen Auftrag, die Aufsicht [über etw.], den Vorsitz, die Führung, die Leitung, das Kommando, den Oberbefehl, eine Patenschaft, eine Vormundschaft, eine Vertretung, die Verteidigung des Angeklagten, die Titelrolle ü.; das Innenministerium ü. (Innenminister werden); Regierungsverantwortung ü. (sich an der Regierung beteiligen); er übernahm die Kosten für ihren Aufenthalt (kam dafür auf); Meine Frau übernahm das Geschirrwaschen (Frisch, Stiller 488); Die EBS-Verbrennungsanlage sollte dann den Abfall aus Wien ... und Kärnten ü. (Salzburger Nachr. 17. 2. 86, 2); ich übernehme es, die Eintrittskarten zu besorgen; der Boss hat den Schaden übernommen (hat sich bereit erklärt, dafür aufzukommen; Frisch, Montauk, 132); die, keine Haftung für etw. ü. (für etw. [nicht] haften); die, keine Garantie, Gewähr für etw. ü. (etw. [nicht] garantieren, gewährleisten); die Bürgschaft für etw., jmdn. ü. (für etw., jmdn. bürgen); die Verantwortung für etw. ü. (etw. verantworten); die Verpflichtung zu etw. ü. (sich zu etw. verpflichten). 2. a) von einer anderen Stelle zu sich nehmen u. bei sich [in einer bestimmten Funktion] eingliedern, einstellen; als neues Mitglied aufnehmen: die Mutterfirma übernahm die Angestellten der aufgelösten Tochterfirma; Deshalb wird er nur als angestellter Lehrer ... in den Schuldienst übernommen (NJW 19, 1984, 1130); b) (Seemannsspr.) an Bord nehmen: Passagiere, eine Ladung, Proviant ü.; noch in der gleichen Nacht übernahmen einige Boote Kohlen (Ott, Haie 124). 3. etw. von jmd. anderem verwenden: Gedanken, Ideen, Methoden [von jmdm.] ü.; eine Textstelle wörtlich ü.; das deutsche Fernsehen hat diese Sendung vom britischen Fernsehen übernommen; Ich übernahm die Regeln ..., ohne viel über sie nachzudenken (Stern, Mann 86); Korrigieren Sie eine übernommene Meinung (Augsburger Allgemeine 10./11. 6. 78, 43); Zahlreiche andere Anatomen und Histologen haben diese Betrachtungsweise übernommen (Medizin II, 26); In Deutschland wird die Gotik allmählich von Frankreich übernommen (Bild. Kunst III, 22). 4. <ü. + sich> sich zu viel zumuten; sich überanstrengen: sie hat sich beim Umzug, bei der Klettertour, beim Arbeiten übernommen; übernimm dich nur nicht!; er hat sich mit dem Hausbau finanziell übernommen (seine Mittel überzogen); in Ratingen bei Düsseldorf hat sich der Clubvorstand mit seiner Edelanlage übernommen; jedes Mitglied musste mehrere Tausend Mark nachschießen (Woche 28. 3. 97, 39). 5. a) (österr. ugs.) übertölpeln; b) (veraltend) ↑"übermannen" (1).
über|neh|men