Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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überliefern
über|lie|fern: 1. (Informationen, Ideen, Erfahrungen, Bräuche, religiöse Inhalte o. Ä.) einer späteren Generation weitergeben: Poseidonius' Hypothese aber, die der Geograph Strabon überlieferte ... (Stern, Mann 43); Er meint ..., dass die Figur Peeperkorns der Nachwelt von der Persönlichkeit Hauptmanns ... mehr ü. werde als noch so viele kritische Monographien (Reich-Ranicki, Th. Mann 67); überlieferte Bräuche, Sitten, Regeln; der Name des Künstlers ist nicht überliefert; Die folgenden Ereignisse sind unklar oder lückenhaft überliefert (Thieß, Reich 109); Von Cäsar ist uns die Äußerung überliefert, dass er lieber in irgendeinem Dorf der Erste als in Rom der Zweite sein wollte (Bamm, Weltlaterne 171); etw. ist mündlich, schriftlich überliefert. 2. (geh. veraltend) in jmds. Gewalt übergeben, ausliefern: jmdn. der Justiz, der Gerechtigkeit, dem Gericht, dem Feind ü.; Ü ihrem dreijährigen Sohn habe jene Dame ... ein Bonbon geschenkt, das sie ... aber ... später der Mülltonne überliefert (in die Mülltonne geworfen) habe (SZ 22. 10. 85, 13); ∙ Korinna, von ein paar grimmigen schwedischen Pikenieren begleitet, welche sie dem Pagen, der im Vorzimmer ... saß, überlieferten (C. F. Meyer, Page 151). ∙ 3. aushändigen, übergeben: und ging mit dem Pferdehändler nach dem Stalle, um ihm das Pferd zu ü. (Immermann, Münchhausen 164).
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