Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
überlassen
über|las|sen (landsch.): übrig lassen: Das Unterrichtsministerium lässt ihr doch kaum noch andere Aufgaben über ... (Musil, Mann 1248).————————
über|lạs|sen : 1. auf etw., den Gebrauch, Nutzen von etw. zugunsten einer anderen Person [vorübergehend] verzichten, es ihr zur Verfügung stellen: jmdm. etw. bereitwillig, nur ungern, leihweise, zur Erinnerung ü.; Darum hatte sie mir das Schlüsselbund so kampflos überlassen (Fallada, Herr 215); Er musste ... ihm die Stadt gleichsam als Pfand ü. (Thieß, Reich 359); der Kurzwarenreisende, der bereitwilligst seinen Fensterplatz der Schwangeren überließ (L. Frank, Wagen 15); er überließ ihnen während seines Urlaubs seine Wohnung; er hat mir sein Auto billig, für tausend Mark überlassen (verkauft); Eines davon (= von den Zimmern) hatte sie mir für ein mäßiges Monatsentgelt überlassen (vermietet; Th. Mann, Krull 264). 2. in jmds. Obhut geben: sie überlässt die Kinder der Fürsorge der Großmutter; Ich ... überließ meinen Koffer einem Träger vom Grand-Hotel (Salomon, Boche 30); Du hast dich mir bloß ohne Misstrauen zu ü. (anzuvertrauen), so wirst du die ganze Wahrheit erfahren (Musil, Mann 1127); jmdn. sich selbst ü. (allein, ohne Aufsicht o. Ä. lassen); dass in jedem isolierten, also sich selbst überlassenen System eine unwahrscheinliche Anordnung ... sich ... in eine wahrscheinlichere verwandelt (natur 8, 1991, 84); Ü wie ein Boot, das man der Strömung überließ (Thieß, Legende 129). 3. jmdn. etw. nach dessen eigenem Urteil tun, entscheiden lassen, sich selbst dabei nicht einmischen: jmdm. eine Arbeit, eine Aufgabe, die Wahl, die Entscheidung ü.; Und überlassen Sie alles andere nur Gott (Remarque, Obelisk 62); Sie taten gut daran, mein Herr, die Sorge für das Ansehen meines Hauses mir selbst zu ü. (Th. Mann, Buddenbrooks 155); Der Krieg ist eine viel zu ernste Sache, als dass man sie den Generalen ü. könnte (Fraenkel, Staat 194); Er überlässt es seinem Pferdchen, den Weg zu finden (Plievier, Stalingrad 226); überlass das gefälligst mir! (misch dich hier nicht ein!); er überließ nichts dem Zufall. 4. a) jmdn. einem bestimmten Zustand, in dem er Hilfe o. Ä. braucht, preisgeben: jmdn. dem Elend, seiner Verzweiflung ü.; Ü in einem Haus ..., das er ... dem Verfall überließ (Ransmayr, Welt 191); b) <ü. + sich> sich von Empfindungen o. Ä. ganz beherrschen lassen, sich ihnen hingeben: sich [ganz] seinem Schmerz ü.; Dort saß Cotta ... und überließ sich dem Heimweh nach Rom (Ransmayr, Welt 171); Warum überließ er sich nicht all dem Glück? (Hausmann, Abel 163); ... durfte sie sich wohl solchen Träumen ü. (Geissler, Wunschhütlein 15).
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