Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
übergeben
über|ge|ben (ugs.): 1. über jmdn., etw. decken, breiten, legen: als sie fror, gab er ihr die Stola über. 2. *jmdm. einen/eins ü. (ugs.; jmdm. einen Schlag, Hieb versetzen).————————
über|ge|ben [mhd. übergeben]: 1. a) dem zuständigen Empfänger etw. aushändigen u. ihn damit in den Besitz von etw. bringen: jmdm. einen Brief, ein Päckchen, das Geld ü.; den Staffelstab an den nächsten Läufer ü.; dem Eigentümer die Schlüssel ü.; sie übergab das Telefongespräch an den zuständigen Herrn; ... die Unterzeichner hätten den Text einer ... Nachrichtenagentur übergeben (zur Verfügung gestellt; Rolf Schneider, November 144); Ü die Zukunft unseres Landes, ... das wir unseren Kindern in bewohnbarem Zustand ü. (hinterlassen) wollen (Freie Presse 30. 12. 89, 6); die Worte mit dem Papier den Flammen zu ü. (geh.; zu verbrennen) und so auszulöschen (Loest, Pistole 26); b) jmdm. etw. zum Aufbewahren geben, anvertrauen: ich habe meinen Wohnungsschlüssel für die Zeit meiner Abwesenheit einem Nachbarn übergeben; jmdm. etw. zu treuen Händen ü.; c) etw. übereignen, 1"übertragen" (5 b): er hat sein Haus, das Geschäft seinem Sohn übergeben; er musste ... nach Marquette ..., um seine Praxis zu ü. und seine Sachen zu ordnen (Zuckmayer, Herr 116). 2. a) jmdn., etw. einer Instanz o. Ä. zur Bearbeitung des entsprechenden Falles überlassen: der Dieb wurde der Polizei übergeben; ich werde die Angelegenheit meinem Anwalt ü.; das Beweismaterial dem Gericht ü.; Er hat ihn dem obersten Reichsgericht ... zur Aburteilung übergeben (Thieß, Reich 281); Die Sekretärin ... übergab sie der Obhut einer Schwester (Sebastian, Krankenhaus 29); Ü der Segler ... übergab sich den Strömungen der beiden Ozeane, die ihn trugen und trieben (Schneider, Erdbeben 47); b) jmdm. eine Aufgabe übertragen, die Weiterführung einer bestimmten Arbeit o. Ä. überlassen: sein Amt ü.; jmdm., an jmdn. die Führung ü.; die Wache ü.; [Ruder] bei 280º ü.!; Tage darauf übergibt Jama seinem Nachfolger die Regentschaft (Schneider, Leiden 73). 3. aufgrund einer Kapitulation dem Gegner die Verfügungsgewalt über eine Stadt, Festung o. Ä. übertragen: die Stadt wurde nach schweren Kämpfen [an den Feind] übergeben; Vielleicht wird man auch nicht kämpfen. Das Land so ü. (Remarque, Triomphe 457). 4. etw. zur Nutzung freigeben: eine Brücke, eine Straße dem Verkehr ü.; das neue Gemeindezentrum wurde gestern seiner Bestimmung übergeben. 5. <ü. + sich> sich erbrechen: die Passagiere mussten sich mehrmals ü.; Still und geräuschlos übergab sie sich in eine kleine Papiertüte (Baum, Paris 155).
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