Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Übung
Übung, die; -, -en [mhd. üebunge, ahd. uobunga]: 1. a) das Üben: das macht die Ü.; Dabei leistete mir eine lange spielerische Ü., die Handschrift meines Vaters nachzuahmen, vorzügliche Dienste (Th. Mann, Krull 42); das ist alles nur Ü. (Übungssache); das erfordert [viel] Ü.; etw. zur Ü. tun; Spr Ü. macht den Meister; b) durch häufiges Wiederholen einer bestimmten Handlung erworbene Fertigkeit; praktische Erfahrung: keine, nicht genügend Ü. haben; außer Ü. sein; in der Ü. sein, bleiben; ich muss wieder Akt zeichnen, sonst komme ich aus der Ü. (Goldschmidt, Garten 18). 2. a) Material u. Anleitung zum Üben von im Unterricht Gelerntem, Übungsaufgabe, ↑"Übungsstück" (a): -en zur Rechtschreibung, zur Bruchrechnung; ein Lehrbuch, eine Grammatik mit -en; b) "Übungsstück" (b): -en für Flöte; eine Ü. immer wieder spielen, noch einmal wiederholen. 3. (bes. Sport) [zum Training häufig wiederholte] Folge bestimmter Bewegungen: eine leichte, schwierige Ü. am Stufenbarren; eine gymnastische Ü. zur Entspannung der Wirbelsäule; eine Ü. am Reck turnen; er beendete seine Ü. mit einem doppelten Salto; während ich doch nach Träumerart körperlichen -en (sportlicher Betätigung) von jeher durchaus abhold gewesen war (Th. Mann, Krull 80). 4. als Probe für den Ernstfall durchgeführte Unternehmung: an einer militärischen Ü. teilnehmen; die Feuerwehr rückt zu einer Ü. aus. 5. Lehrveranstaltung an der Hochschule, in der etw., bes. das Anwenden von Grundkenntnissen, von den Studierenden geübt wird: eine Ü. in Althochdeutsch, über Goethes Lyrik abhalten, ansetzen; an einer Ü. teilnehmen. 6. (kath. Rel.) der inneren Einkehr dienende Betrachtung, ↑"Meditation" (2) als Teil der Exerzitien: der Mönch unterzieht sich den täglichen geistlichen -en. 7. a) (landsch., bes. südd., österr., schweiz.) Brauch, Sitte, Gewohnheit: Er machte Miene aufzustehen, um in alter Ü. zwischen Schreibtisch und Fenster hin und her zu gehen (Bieler, Mädchenkrieg 363); b) (bes. Rechtsspr.) Art und Weise, etw. Bestimmtes regelmäßig zu handhaben, Gepflogenheit, ↑"Praxis" (1 b): tarifvertragliche Normen oder betriebliche -en müssen beim Abschluss eines Arbeitsvertrages beachtet werden (NJW 18, 1984, XI); Das sind nach der tatsächlichen Ü. aller Presseorgane nur seltene Ausnahmefälle (NJW 19, 1984, 1133); Im Gegensatz zu der Ü. beider Häuser des Kongresses, jeweils ad hoc Vermittlungsausschüsse ... zu bilden, ... (Fraenkel, Staat 237). 8. (bes. schweiz.) "Unternehmen" (1), Unterfangen: Vor einigen Tagen nun schien die ganze Ü. plötzlich wieder infrage gestellt (Basler Zeitung 12. 5. 84, 11); Die Schwierigkeiten und Kosten dieser Ü. wurden aber unterschätzt (NZZ 30. 4. 83, 15).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Übung