Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Übergabevertrag
Über|ga|be|ver|trag, der (Rechtsspr.): Vertrag, in dem vereinbart wird, dass einer der Erben zu Lebzeiten des bisherigen Eigentümers dessen Bauernhof übernimmt mit der Verpflichtung, den bisherigen Eigentümer zu unterhalten u. die anderen Erben abzufinden.
Über|ga|be|ver|trag, der (Rechtsspr.): Vertrag, in dem vereinbart wird, dass einer der Erben zu Lebzeiten des bisherigen Eigentümers dessen Bauernhof übernimmt mit der Verpflichtung, den bisherigen Eigentümer zu unterhalten u. die anderen Erben abzufinden.