Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
urteilen
ụr|tei|len [mhd. urteilen]: 1. a) ein ↑"Urteil" (2) [über jmdn., etw.] abgeben, seine Meinung äußern: hart, [un]gerecht, [un]parteiisch, abfällig, vorschnell, fachmännisch u.; wie urteilst du über diesen Film?; Indes erinnert er an jene Essayisten und Kritiker, deren Geschmack und Qualitätssinn sich nur dann bewähren, wenn sie über die Arbeiten anderer urteilen (Reich-Ranicki, Th. Mann 214); b) sich nach etw., auf einen bestimmten Eindruck o. Ä. hin ein Urteil bilden: nach dem ersten Eindruck u.; er hat nur nach dem Erfolg geurteilt; Seine Kollegen sind ..., zumindest nach ihrem Gebaren zu u., Söhne arbeitsloser Fabrikarbeiter (Fels, Kanakenfauna 100). 2. (Philos.) einen logischen Schluss ziehen u. formulieren.
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