Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
unterzeichnen
un|ter|zeich|nen : 1. dienstlich, in amtlichem Auftrag unterschreiben; mit seiner Unterschrift den Inhalt eines Schriftstücks bestätigen; signieren: ein Protokoll, den Friedensvertrag u.; einen Aufruf u.; Dann unterzeichnen Sie doch bitte mit Ihrem richtigen Namen, Herr Professor (Sebastian, Krankenhaus 68); das Gesetz ist unterzeichnet worden (es ist ihm Rechtskraft verliehen worden). 2. (veraltend) unterschreiben: er unterzeichnet sich als Regierender Bürgermeister.
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