Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
unterwerfen
un|ter|wẹr|fen [mhd. underwerfen, ahd. untarwerfan]: 1. a) mit [militärischer] Gewalt unter seine Herrschaft bringen, besiegen u. sich untertan machen: ein Volk, Gebiet u.; b) sich unter jmds. Herrschaft stellen: sich [den Eroberern] u. 2. sich jmds. Willen, Anordnungen o. Ä. unterordnen; sich fügen; jmds. Vorstellungen o. Ä. akzeptieren, hinnehmen u. sich entsprechend gefügig verhalten: sich jmds. Befehl, Willkür u.; Die Natur ... unterwirft sich widerstandslos unseren Wünschen (natur 8, 1991, 85); Auch wer aus gänzlich andersartigen ... Verhältnissen kommt, unterwirft sich dem lokalen Ausdruckswillen (Fest, Im Gegenlicht 330). 3. (verblasst) jmdn. einem Verhör u. (jmdn. verhören); sich einer Prüfung u. (sich prüfen lassen); etw. einer Kontrolle u. (etw. kontrollieren). 4. *jmdm., einer Sache unterworfen sein (einer Sache ausgesetzt sein, von jmdm., etw. abhängig sein): Welchem Stress sind Sie denn unterworfen? (Kemelman [Übers.], Mittwoch 144); Als Angestellte seien sie jetzt ... gewissen Loyalitätsgeboten unterworfen (Springer, Was 289).
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