Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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unterstellen
un|ter|stẹl|len [2: nach frz. supposer]: 1. a) jmdm., einer Institution, die Weisungen geben kann, o. Ä. unterordnen: die Behörde ist dem Innenministerium unterstellt; die allein durchgestandenen Kriegsjahre hatten sie verlernen lassen, sich einem männlichen Kommando zu u. (Kühn, Zeit 413); Wenn der Einwohnerrat das Geschäft genehmigt, verlangen wir, dass es dem obligatorischen Referendum unterstellt (seiner Entscheidung unterworfen) wird (Vaterland 27. 3. 85, 29); b) jmdm. die Leitung von etw. übertragen: er hat ihm mehrere Abteilungen unterstellt; diese Kommission ist einer Frau unterstellt. 2. a) annehmen: ich unterstelle [einmal], dass er die Wahrheit gesagt hat; Dabei will ich noch nicht u., dass wir unbedingt mit unseren Rechnungen recht behalten werden (Springer, Was 241); erstklassige Umgangsformen werden unterstellt (vorausgesetzt; SZ 1. 3. 86, 92); b) unterschieben (b): man hat mir die übelsten Absichten unterstellt; Warum unterstellst du ihnen Interesselosigkeit? (Praunheim, Armee 223); Was unterstellen Sie mir eigentlich? (Spiegel 47, 1977 183); Das wird mir nur unterstellt, dass ich allein alles angezettelt hätte (Innerhofer, Schattseite 237).————————
ụn|ter|stel|len: 1. a) zur Aufbewahrung abstellen: das Fahrrad im Keller u.; du kannst die Möbel so lange bei uns u.; b) sich unter etw. Schützendes stellen: wir stellen uns dort vorne, in der Toreinfahrt unter, bis der Regen aufhört. 2. unter etw. stellen: einen Eimer u.
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