Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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unterstehen
un|ter|ste|hen: 1. a) in seinen Befugnissen jmdm., einer Institution o. Ä. unterstellt sein: niemandem u.; Auch dann, so haben die Sportgerichte schon längst entschieden, untersteht ein Spieler noch der Hoheit der Schiedsrichter (Kicker 6, 1982, 51); Inspektor Richmond ..., dem die 4. Mordkommission unterstand (Prodöhl, Tod 258); b) unterliegen: (2) ständiger Kontrolle u.; Damit unterstehen sie nun dem Amtsgeheimnis (NZZ 30. 6. 86, 32); es untersteht keinem Zweifel (es besteht kein Zweifel), dass er die Unwahrheit gesagt hat. 2. sich herausnehmen, erdreisten, etw. zu tun: untersteh dich nicht, darüber zu sprechen!; da dieser ... auf das Ungeschickteste zu behaupten sich unterstand, dass alles, was die Polizei zu Protokoll gebracht habe, nicht stimme (Bachmann, Erzählungen 135); untersteh dich! (als Warnung, Drohung; unterlass das!); was unterstehen Sie sich!; ∙ Ich ... will nicht, dass der Bauer Häuser baue auf seine eigne Hand und also frei hinleb', als ob er Herr wär' in dem Lande. Ich werd' mich unterstehn, Euch das zu wehren (Schiller, Tell I, 2).————————
ụn|ter|ste|hen [mhd. understēn = sich unter etw. stellen]: unter etw. Schützendem stehen: er hat beim Regen untergestanden; Monika, von Tobias um Schirmbegleitung geprellt, ließ Roland von Aesch bei sich u. und nahm gegen das Wetter seinen Arm (Muschg, Gegenzauber 345).
un|ter|ste|hen
ụn|ter|ste|hen