Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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unterschreiben
un|ter|schrei|ben: a) seinen Namen hinschreiben, unter etw. setzen; signieren: mit vollem Namen u.; unterschreiben Sie bitte hier unten; Und der Alte holte den Schlüssel, für den er eigens u. musste (Sommer, Und keiner 226); ∙ Wer hat sich denn unterschrieben? Adlzreiter! Kraitmayr! ... Große Juristen ... (Hebbel, Agnes Bernauer IV, 3); b) mit seiner Unterschrift den Inhalt eines Schriftstücks bestätigen, sein Einverständnis o. Ä. erklären : eine Erklärung, Resolution, ein Abkommen, einen Vertrag, eine Quittung, einen Brief u.; Dann unterschreibe ich einen Revers (Sobota, Minus-Mann 280); etw. blind (ohne es zu lesen), mit gutem Gewissen, einen Scheck blanko u.; Ü dieses Vorgehen kann ich [nicht] u. (ugs.; gutheißen); Diese ebenso originelle wie lebensbejahende Haltung können wir gern u. (Freie Presse 30. 4. 88, 3).
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