Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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unterschlagen
un|ter|schla|gen [mhd. underslahen, eigtl. = etw. unter etw. stecken]: 1. (bes. Rechtsspr.) Gelder, Werte o. Ä., die jmdm. anvertraut sind, vorsätzlich nicht für den vom rechtmäßigen Eigentümer gewollten Zweck verwenden, sondern für sich sich behalten, verwenden o. Ä.: Geld, Briefe u.; er hat versucht, das Testament zu u. 2. etw. Wichtiges nicht erwähnen, berichten o. Ä.; jmdm. etw. Mitteilens-, Erwähnenswertes vorenthalten, verheimlichen: eine wichtige Nachricht, entscheidende Tatsachen u.; Das (= Spannungen, Konflikte) hat es gegeben und noch einiges mehr, und nichts davon wird u. (W. Brandt, Begegnungen 59); Ohne den Juristen hervorzukehren, aber auch ohne den Akademiker zu u. (ihn durchaus erkennen lassend), widmete er sich ausführlich dem streng demokratischen Charakter der Wahlen (Bieler, Bär 147).————————
ụn|ter|schla|gen: (Beine, Arme) ↑"kreuzen" (1).
un|ter|schla|gen
ụn|ter|schla|gen