Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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un|ter|schie|ben : a) in irreführender, unlauterer, betrügerischer o. ä. Weise jmdm. etw. heimlich zuschieben: jmdm. einen Brief u.; Eine Fälschung ..., ein dem Papst Soter (168-177) unterschobenes Schreiben, der so genannte 2. pseudoisidorische Brief (Ranke-Heinemann, Eunuchen 138); b) in ungerechtfertigter Weise jmdm. etw. zuschreiben, von ihm behaupten, dass er es getan habe; unterstellen: diese Äußerungen unterschiebt man mir; ich bin noch immer wütend darüber, dass man mir Motive unterschoben hat, die nicht meine Motive waren (H. Gerlach, Demission 225); wie leicht man seine eigenen Vorstellungen einem Zeugen unterschiebt, schildert ein Polizeiobermeister (ADAC-Motorwelt 2, 1983, 34).————————
ụn|ter|schie|ben : unter etw., jmdn. schieben: sie schob dem Kranken ein Kissen unter; dass man ihr immer die Tür öffnet, ihr den Stuhl unterschiebt und ihr keine Fragen stellt (Missildine [Übers.], Kind 151); Ü ein untergeschobenes (heimlich vertauschtes, jmdm. gegenüber als dessen eigenes ausgegebenes) Kind, Testament.
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