Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
$
&
-
1
5
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
[U]
V
W
X
Y
Z
`
£
¥
Œ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Π
Ρ
Σ
Τ
Ϋ
Χ
Ω
unterschieben
un|ter|schie|ben: a) in irreführender, unlauterer, betrügerischer o. ä. Weise jmdm. etw. heimlich zuschieben: jmdm. einen Brief u.; Eine Fälschung ..., ein dem Papst Soter (168-177) unterschobenes Schreiben, der so genannte 2. pseudoisidorische Brief (Ranke-Heinemann, Eunuchen 138); b) in ungerechtfertigter Weise jmdm. etw. zuschreiben, von ihm behaupten, dass er es getan habe; unterstellen: diese Äußerungen unterschiebt man mir; ich bin noch immer wütend darüber, dass man mir Motive unterschoben hat, die nicht meine Motive waren (H. Gerlach, Demission 225); wie leicht man seine eigenen Vorstellungen einem Zeugen unterschiebt, schildert ein Polizeiobermeister (ADAC-Motorwelt 2, 1983, 34).————————
ụn|ter|schie|ben: unter etw., jmdn. schieben: sie schob dem Kranken ein Kissen unter; dass man ihr immer die Tür öffnet, ihr den Stuhl unterschiebt und ihr keine Fragen stellt (Missildine [Übers.], Kind 151); Ü ein untergeschobenes (heimlich vertauschtes, jmdm. gegenüber als dessen eigenes ausgegebenes) Kind, Testament.
un|ter|schie|ben
ụn|ter|schie|ben