Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
untersagen
un|ter|sa|gen [mhd. undersagen, ahd. untarsagēn, eigtl. = im Wechselgespräch (mit der Absicht des Verbietens) mitteilen, nach lat. interdicere]: anordnen, dass etw. zu unterlassen ist: der Arzt untersagte ihm, Alkohol zu trinken; etw. ist amtlich, polizeilich, bei Strafe untersagt; es ist ausdrücklich, strengstens untersagt, nach 22 Uhr das Haus zu verlassen; das Betreten der Bühne ist untersagt; Die politische Betätigung für Frauen ... war in Bayern durch Gesetz untersagt (Kühn, Zeit 157).
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