Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
$
&
-
1
5
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
[U]
V
W
X
Y
Z
`
£
¥
Œ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Π
Ρ
Σ
Τ
Ϋ
Χ
Ω
unterordnen
ụn|ter|ord|nen: 1. sich in eine bestimmte Ordnung einfügen u. sich nach dem Willen, den Anweisungen o. Ä. eines anderen od. den Erfordernissen, Gegebenheiten richten: sich [anderen] nicht u. können; sie ordnet sich zu sehr seinem Wollen, seinen Wünschen unter; dass sich auch die Politik der Moral unterzuordnen habe (Niekisch, Leben 49); auch später noch war er in der Hauptsache Sohn, und als solcher fühlte er die Verpflichtung, sich liebevoller Fürsorge unterzuordnen (H. Gerlach, Demission 158). 2. etw. zugunsten einer anderen Sache zurückstellen: seine eigenen Interessen den Notwendigkeiten u.; denn meine äußere Wirkung der inneren Wahrheit unterzuordnen war der Gedanke (Stern, Mann 270); Ja, er war bereit, seinen ganzen Habitus den Erfordernissen, der Rolle unterzuordnen (Reich-Ranicki, Th. Mann 33). 3. a) einem Weisungsbefugten, einer weisungsbefugten Institution unterstellen: untergeordnete staatliche Organe; jmdm., einem Ministerium untergeordnet sein; b) in ein umfassendes System als weniger umfassende Größe, Kategorie o. Ä. eingliedern; subsumieren: Nelke, Tulpe, Rose sind dem Begriff „Blume“ untergeordnet.
ụn|ter|ord|nen