Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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unternehmen
un|ter|neh|men [mhd. undernemen]: 1. a) etw., was bestimmte Handlungen, Aktivitäten o. Ä. erfordert, in die Tat umsetzen, durchführen: einen Ausflug, Spaziergang, eine Fahrt u.; Ich unternehme eine Vortragsreise durch die Vereinigten Staaten (Weber, Tote 35); In seinen letzten Lebensjahren unternahm er keine neue größere Arbeit (NZZ 29. 4. 83, 35); b) sich irgendwohin begeben u. etw. tun, was Spaß, Freude o. Ä. macht: etwas, viel zusammen u. 2. Maßnahmen ergreifen; handelnd eingreifen: etwas gegen die Missstände u.; den Versuch, große Anstrengungen u., jmdm. zu helfen; die Bäuerinnen ... sagen, dass sie unter der Abhängigkeit von den Bauern leiden, weigern sich aber, dagegen Schritte zu u. (Innerhofer, Schattseite 99); er wollte im Frühjahr wieder säen und irgendwas gegen die Maulwürfe u. (H. Gerlach, Demission 191); Du musst keine Angst haben. Sie wird nichts u. (Gabel, Fix 104); er hat es nur widerstrebend unternommen, den Vorfall zu melden, sich für sie einzusetzen.————————
ụn|ter|neh|men (ugs.): unter den Arm nehmen: er hat das Kind untergenommen und ist durch den Bach gewatet.
un|ter|neh|men
ụn|ter|neh|men