Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
		    
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	    		Χ
	    	    
			    
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			unterliegen
                        
un|ter|lie|gen [mhd. underligen, ahd. untarligan, eigtl. = als Besiegter unten liegen]: 1. besiegt werden : der Gegenkandidatin [bei der Wahl] u.; [mit] 1 : 2 u.; er unterlag sehr knapp nach Punkten; 1214 gerieten Philipp und Otto ... in der Schlacht von Bouvines ... aneinander. Otto unterlag (Stern, Mann 173); die unterlegene Mannschaft; Daraufhin unterlag im Ständerat ein Antrag (er kam nicht durch, wurde abgelehnt; Basler Zeitung 2. 10. 85, 9). 2. einer Sache unterworfen sein, von etw. bestimmt werden : starken Schwankungen u.; der Mode, der Zensur, der Überwachung, der Kontrolle u.; etw. unterliegt der Schweigepflicht; Jeder männliche Belgier zwischen 18 und 45 Jahren unterliegt der allgemeinen Wehrpflicht (Zivildienst 5, 1986, 8); Gespräche mit der Telefonseelsorge unterliegen nicht dem Zeittakt (Saarbr. Zeitung 28. 12. 79, 23/25); (verblasst:) es unterliegt keinem Zweifel, dass dieser Fall eintritt (dieser Fall wird zweifellos eintreten); einer Täuschung u. (sich täuschen; getäuscht werden); der Bearbeitung u. (bearbeitet werden); die Kinder unterliegen heutzutage solchen Einflüssen von überallher (werden auf solche Weise von überallher beeinflusst; Brot und Salz 319).————————
ụn|ter|lie|gen (ugs.): unter jmdm., etw. liegen: das Badetuch liegt unter; das Papier hat nicht richtig untergelegen.
			
		    
		un|ter|lie|gen
ụn|ter|lie|gen

