Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
unschuldig
ụn|schul|dig [mhd. unschuldic, ahd. unsculdic]: 1. nicht ↑"schuldig" (1), (an etw.) nicht schuld seiend: ich bin u.; er ist an dem Unfall nicht ganz u.; Unschuldig verunglückte Autofahrer können auf Kosten der Versicherung der Schuldigen einen Mietwagen fahren (ADAC-Motorwelt 10, 1979, 97); u. im Gefängnis sitzen; u. (Rechtsspr. früher; als nicht schuldiger Teil) geschieden sein. 2. a) sittlich rein, gut, keiner bösen Tat, keines bösen Gedankens fähig; unverdorben: u. wie ein neugeborenes Kind; Er sah wieder das Mädchen an. Es war hübsch und wirkte u. (Danella, Hotel 15); b) ein unschuldiges (2 a) Wesen erkennen lassend: ein -es Gesicht; jmdn. u. ansehen. 3. nichts Schlechtes, Böses, Verwerfliches darstellend; harmlos: ein -es Vergnügen; kein Fremder komme ja mit -en Absichten (Fest, Im Gegenlicht 248); er hat doch nur ganz u. (ohne böse, feindliche Absicht, ohne Hintergedanken) gefragt. 4. unberührt, ↑"jungfräulich" (1).
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