Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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unrecht
ụn|recht [mhd., ahd. unreht]: 1. (geh.) nicht ↑"recht" (1 c); nicht richtig; falsch; verwerflich: eine -e Maßnahme, Handlung, Aktion; Durch eine -e Tat fühlen sie sich im Ganzen schuldig (NJW 19, 1984, 1081); auf -e Gedanken kommen (in Versuchung kommen, etw. Unrechtes zu tun); es ist u., so etwas zu tun; du handelst u., wenn du so etwas machst; *u. daran tun (in Bezug auf etw. Bestimmtes unrecht handeln, sich falsch verhalten): du tust u. daran, alles infrage zu stellen; jmdm. u. tun (jmdn. ungerecht beurteilen, eine nicht gerechtfertigte schlechte Meinung von jmdm. haben, äußern): mit diesem Vorwurf tust du ihm u.; Da habe ich mir vorgenommen, mir nie mehr etwas gefallen zu lassen ..., wenn mir einer u. tun will (Kühn, Zeit 386). 2. a) unpassend, nicht ↑"recht" (1 a): das ist der -e Ort, Zeitpunkt für diese Angelegenheit; Sparsamkeit am -en Platz; Das wäre dann zwar eine gewisse Gettoisierung, aber das ist ihnen gar nicht u. (passt ihnen gut, kommt ihnen gelegen; Falter 23, 1983, 10); b) falsch, verkehrt: auf dem -en Weg sein; das -e Wort gebrauchen; du bist hier bei der -en Adresse gelandet; *[bei jmdm.] an den Unrechten/die Unrechte geraten/kommen (ugs.; ↑"falsch" 2 a).
ụn|recht