Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
ungerügt
∙ụn|ge|rügt [zu ↑"rügen" in der alten Bed. „anklagen“]: ohne Anzeige bei Gericht, ohne gerichtliche Verfolgung: Drum fiel das Urteil so scheel aus. Du Hund! - Das müsst Ihr nicht u. lassen (Goethe, Götz II).
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