Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
uneinbringlich
ụn|ein|bring|lich [auch: - - '- -] (Rechtsspr., Wirtsch.): nicht zu erhalten, zu beschaffen, einzutreiben; endgültig verloren: -e Schulden; ... im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der Banco Ambrosiano unter einer Last von knapp drei Milliarden Dollar -er Außenstände (Lindlau, Mob 185); Forderungen von fast einer halben Million Schilling blieben für immer u. (auto touring 2, 1979, 21).
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