Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
unbillig
ụn|bil|lig [mhd. unbillich = unrecht, unschicklich, gewalttätig]: a) (Rechtsspr., sonst veraltend) nicht ↑"billig" (3): -e Forderungen; Anderseits ist es u., von einem freiberuflich Tätigen ... größere Opfer zu verlangen als von einem Beamten (NZZ 25. 8. 83, 3); ∙ b) nicht ↑"billig" (1), überhöht: Ich musste ein Paar neue Stiefel anschaffen ... Ich wählte und handelte lange. Ich musste auf ein Paar neue, die ich gern gehabt hätte, Verzicht leisten; mich schreckte die -e Forderung (Chamisso, Schlemihl 69).
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