Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
unbescholten
ụn|be|schol|ten [mhd. unbescholten, eigtl. negiertes adj. 2. Part. zu: beschelten, ahd. bisceltan = schmähend herabsetzen]: aufgrund eines einwandfreien Lebenswandels frei von öffentlichem, herabsetzendem Tadel; ↑"integer" (1): es waren alles gut beleumdete und -e Leute; der bisher -e Angeklagte; ein -es (veraltet; unberührtes 1 c u. daher einen untadeligen Ruf genießendes) Mädchen; Ich bin friedliebend und u. (Handke, Kaspar 68).
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