Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
unbeschadet
ụn|be|scha|det [auch: - -'- -; eigtl. negiertes 2. Part. zu veraltet beschaden = Schaden bringen, beschädigen]: I. 1. ohne Rücksicht auf, ungeachtet, trotz: u. aller Rückschläge sein Ziel verfolgen; u. seiner politischen Einstellung, u. der Tatsache, dass wir seine politische Einstellung ablehnen, sind wir gegen seine Strafversetzung. 2. ohne Schaden, ohne Nachteil für, im Einklang mit: u. des Beschwerderechts/(auch:) des Beschwerderechts u. ist der Befehl in jedem Falle auszuführen. II. ohne Schaden zu nehmen: sie (= die Pflanze) hatte den Winter u. überdauert (Süskind, Parfum 241); dass der Bundesnachrichtendienst die Affäre ziemlich u. überstehen wird (Hamburger Abendblatt 27. 8. 85, 9); Sie zieht zwei große Fallschirme aus einem zylindrischen Behälter, die sich sofort entfalten und Pilot und Flugzeug u. zur Erde zurückkehren lassen (ADAC-Motorwelt 4, 1983, 60).
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