Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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unberührt
ụn|be|rührt: 1. a) nicht berührt (1) [u. benutzt, beschädigt]: das Bett, das Gepäck war u.; das Gebäude war von Bomben u. geblieben; Der Schnee ... schimmerte u. im blauweißen Licht der Straßenlaterne (Hahn, Mann 71); sein Essen u. lassen (nichts davon zu sich nehmen); b) als Landschaft im Naturzustand belassen: -er Urwald; das ist noch ein Stück -e Natur; ... kommen wir durch -e Landschaft (Berger, Augenblick 133); c) ↑"jungfräulich" (1): ein -es Mädchen; sie ist noch u.; Bis heute wird gewünscht, dass Mädchen u. in die Ehe gehen (Spiegel 27, 1985, 110). 2. nicht von etw. berührt (3): Denn wir können ... dieses Zeugnis nicht mit -er Objektivität durchdringen (Thielicke, Ich glaube 106); von einem Ereignis, Erlebnis, von allem u. bleiben; Unberührt ([durch bestimmte andere Bestimmungen] nicht aufgehoben od. eingeschränkt) bleiben die bundesrechtlichen Vorschriften ... (Straßenverkehrsrecht, StVG 234); Alle diese Unmutsäußerungen lassen den Ministerpräsidenten bislang völlig u. (Weltwoche 26. 7. 84, 5).
ụn|be|rührt