Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
unbenommen
un|be|nọm|men [auch: '- - - -] [mhd. unbenommen = nicht versagt; zugestanden]: in der Verbindung jmdm. u. sein/bleiben (jmdm. trotz, angesichts bestimmter Umstände freistehen; zu ↑"benehmen" 2 ): dieses Recht bleibt Ihnen u.; es ist Ihnen u., Widerspruch einzulegen; „Den Fall bearbeite ich, nicht Sie!“ - „Bleibt Ihnen u.“ (Zwerenz, Quadriga 152).
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