Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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unbefugt
ụn|be|fugt: a) nicht zu etw. befugt: -e Personen; ... wo keine -e Hand zerstörte, kein Dieb verborgene Schätze suchte ... (Ceram, Götter 36); Zutritt für Unbefugte verboten; Aber wer ließe sich gerne von Unbefugten dreinreden! (Musil, Mann 33); b) ohne Befugnis erfolgend, herbeigeführt: -er Waffenbesitz; u. einen Raum betreten.
ụn|be|fugt