Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
unabdingbar
un|ab|dịng|bar [auch: '- - - -] : a) als Voraussetzung, Anspruch unerlässlich: -e Rechte, Forderungen, Voraussetzungen; Die Flughafengesellschaft hält den Neubau im Erdinger Moos ... für u. (Saarbr. Zeitung 11. 7. 80, 11); Unabdingbar aber braucht es (= das Neugeborene) mehr: Geborgenheit .... (NZZ 25. 12. 83, 1); b) (Rechtsspr.) nicht abdingbar: -e Vertragsteile.
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