Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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um|schrei|ben : 1. um-, abgrenzend beschreiben, festlegen, bestimmen: jmds. Aufgaben [genau, kurz] u.; ... bedarf die Verwaltung einer ... in einem Gesetz umschriebenen Ermächtigung, um Verordnungen erlassen zu können (Fraenkel, Staat 116). 2. a) anders, mit anderen, bes. mit mehr als den direkten Worten [verhüllend] ausdrücken od. beschreiben: etw. gleichnishaft u.; man kann es nicht übersetzen, man muss es u.; eine Sache, einen Sachverhalt, eine Situation [schamhaft] u.; Er hat den kleinen Langenscheidt nicht zur Hand; Lynn umschreibt, was diese Vokabel heißt (Frisch, Montauk 59); b) (Sprachw.) (eine einfache Wortform) durch einen bedeutungsgleichen komplexeren Ausdruck ersetzen: bei den defektiven Verben muss man die fehlenden Formen u.; im Englischen wird das Verb in verneinten Sätzen meist mit „to do“ umschrieben; die Österreicher umschreiben (bilden) das Perfekt von „stehen“ mit [dem Hilfsverb] „sein“. 3. (bes. Geom.) rund um etw. zeichnen, beschreiben: ein Dreieck mit einem Kreis u.————————
ụm|schrei|ben : 1. (Geschriebenes) umarbeiten: einen Aufsatz, ein Drehbuch, eine Komposition u.; Ü die Bemühungen ..., vorhandene Programme und Algorithmen ... umzuschreiben (EDV; abzuändern; SZ 19. 10. 87, Beilage). 2. ([Aus]geschriebenes) schriftlich ändern: eine Rechnung u.; Sie können das Datum Ihrer Flugkarte u. lassen (Kessel [Übers.], Patricia 57). 3. "transkribieren" (1): chinesische Schriftzeichen in lateinische Schrift u. 4. durch Änderung einer schriftlichen Eintragung übertragen; woanders eintragen: Vermögen, Grundbesitz [auf jmdn., auf jmds. Namen] u. lassen; einen Betrag auf ein anderes Konto u.
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