Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Urteilsverkündung
Ụr|teils|ver|kün|dung, die: Verkündung des Urteils (1) am Ende eines Prozesses: Nach etwa drei Stunden führt mich der Gerichtsdiener zur U. in den Saal zurück (Ziegler, Labyrinth 311).
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