Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Urteil
Ụr|teil, das; -s, -e [mhd. urteil, ahd. urteil(i), zu ↑"erteilen" u. urspr. = das, was man erteilt, dann: Wahrspruch, den der Richter erteilt]: 1. (Rechtsspr.) (im Zivil- od. Strafprozess) richterliche Entscheidung, die einen Rechtsstreit in einer Instanz ganz od. teilweise abschließt: ein mildes, hartes, gerechtes U.; das U. ergeht morgen, ist [noch nicht] rechtskräftig; das U. lautet auf Freispruch, auf sieben Jahre [Freiheitsstrafe]; ein U. fällen, begründen, anerkennen, bestätigen, vollstrecken, anfechten, aufheben; über jmdn. das U. sprechen; Zwei Tage hocke ich auf der Pritsche, dann nehme ich das U. an (Sobota, Minus-Mann 73); Das LG hat durch U. seine einstweilige Verfügung bestätigt (NJW 19, 1984, 1123); es ergeht die Verkündigung des -s; gegen das U. Berufung einlegen. 2. prüfende, kritische Beurteilung [durch einen Sachverständigen], abwägende Stellungnahme: ein fachmännisches, objektives, parteiisches, vorschnelles U.; ihr U. über den neuen Roman war vernichtend; Je mehr er zu Papier gebracht hat, desto härter wird sein U. (Reich-Ranicki, Th. Mann 86); sein U. steht bereits fest; das U. eines Fachmannes einholen; ein U. abgeben; sich ein U. [über jmdn., etw.] bilden; ich habe darüber kein U.; Sie müssen sich notgedrungen in jedem Einzelfall auf das U. von Fachleuten verlassen (Gruhl, Planet 252); sie ist sehr sicher in ihrem U.; sein U. (seine Meinung) änderte sich beständig. 3. (Philos.) in einen Satz gefasste Erkenntnis.
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