Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Urkunde
Ur|kun|de, die; -, -n [mhd. urkunde, -künde, ahd. urchundi, zu ↑"erkennen" u. eigtl. = Erkenntnis]: [amtliches] Schriftstück, durch das etw. beglaubigt od. bestätigt wird; Dokument mit Rechtskraft: eine standesamtliche U.; die U. ist notariell beglaubigt; eine U. ausstellen, unterzeichnen, ausfertigen, hinterlegen; jmdm. eine U. überreichen; Eine Verfassung ist das ... in einer U. festgelegte ... Grundgesetz eines Staates (Fraenkel, Staat 330); dann natürlich so bald wie möglich heiraten ... und mit der U. dürfe sie ihn wieder besuchen (Kühn, Zeit 69).
Ur|kun|de, die; -, -n [mhd. urkunde, -künde, ahd. urchundi, zu ↑"erkennen" u. eigtl. = Erkenntnis]: [amtliches] Schriftstück, durch das etw. beglaubigt od. bestätigt wird; Dokument mit Rechtskraft: eine standesamtliche U.; die U. ist notariell beglaubigt; eine U. ausstellen, unterzeichnen, ausfertigen, hinterlegen; jmdm. eine U. überreichen; Eine Verfassung ist das ... in einer U. festgelegte ... Grundgesetz eines Staates (Fraenkel, Staat 330); dann natürlich so bald wie möglich heiraten ... und mit der U. dürfe sie ihn wieder besuchen (Kühn, Zeit 69).